Unsere Serviceleistungen

Von routinemäßiger Wartung bis zu spezialisierten Reparaturen – entdecken Sie unseren umfassenden Service für Ihr Fahrzeug. 

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Wir führen TÜV-Durchführungen durch, zertifiziert von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, schon ab 94€.

2022-04-08

Eine gründliche Inspektion führen wir nach Herstellervorgaben für alle Fabrikate und Modelle durch, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug reibungslos läuft.

Von Wechsel bis Auswuchtung kümmern wir uns um Ihre Reifen, inklusive der Lagerung Ihrer Sommer- und Winterreifen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

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Unser Bremsenservice beinhaltet den Wechsel der Bremsflüssigkeit, damit Ihre Bremsen jederzeit zuverlässig funktionieren.

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Für ein angenehmes Fahrklima sorgen wir mit Klimawartung, Funktionsprüfung, Desinfektion und Filterwechsel.

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Wir bieten Ölwechsel für alle Fahrzeuge an, inklusive Ölfilter und hochwertiger Motorenöle, damit Ihr Motor optimal geschützt ist.

Im Falle einer Panne stehen wir Ihnen mit unserem zuverlässigen und kostengünstigen Abschleppdienst zur Seite.

Wir kümmern uns um die Instandsetzung und Abwicklung im Falle eines Unfalls, damit Sie schnellstmöglich wieder auf die Straße kommen.

Sie hatten einen Unfall und eindeutig keine Schuld?

Bevor sie die gegnerische Versicherung informieren, sollten Sie ein unabhängiges Gutachten von unseren Partnern, zum Beispiel dem Kfz-Sachverständigenbüro Meyer, einholen.

Häufig gestellte Fragen

An eine freie Werkstatt können Sie sich im Vergleich zu Vertragswerkstätten mit jeder Automarke und allen Modellen wenden.
Sie sind meist kostengünstiger und besonders kundenorientiert.
Wir arbeiten mit modernster Diagnose- und Reparaturtechnik und können, wie auch Vertragswerkstätten, die originalen Ersatzteile des Herstellers einsetzen. Nach der europaweit geltenden GVO-Verordnung ist freien Werkstätten auch während des Garantiezeitraums die Durchführung der Inspektion ohne Einschränkungen der Gewährleistung und Garantie erlaubt. 

  • Fahrzeugschein 
  • Fahrzeughalterdaten
  • aktueller Kilometerstand
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • ggf. Nachweis für Änderungsabnahme
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis für Sonderzubehör (zum Beispiel Sportlenkrad)

Wann die nächste Prüfung des eigenen Wagens fällig ist, verrät die runde Prüfplakette am hinteren Nummernschild. Die Zahl auf der 12-Uhr-Position verrät den Monat, die Zahl in der Mitte der Plakette das Jahr. 

Bereits seit 2010 gilt die geänderte Fassung der Kfz-GVO. Diese besagt, dass die Herstellergarantie erhalten bleibt, wenn Sie die Inspektion an ihrem (Neu)-Fahrzeug in einer freien Werkstatt durchführen lassen, die nach Herstellervorgaben arbeitet.
Wir arbeiten natürlich nach Herstellervorgaben, daher kein Garantieverlust!

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Derzeit müssen Autofahrer für die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV für einen Pkw bis 3,5 Tonnen ab 94€ einplanen. 

Beim saisonalen Radwechsel auf Winterreifen gilt die Regel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern).
Dies bedeutet, dass die Umrüstung auf Winterreifen im Oktober erfolgen sollte und diese bis Ostern montiert bleiben sollten. Winterreifen weisen bereits ab einer Temperatur von unter 7°C deutliche Vorteile im Brems- und Lenkverhalten auf. 

Wir lagern Ihre Saisonreifen bzw. -räder auch für sie ein und bereiten Ihre eingelagerten Räder rechtzeitig vor. Wir prüfen Profiltiefe, Abriebbild der Profilfläche, wuchten neu aus, optimieren den Luftdruck, tauschen die Reifenposition seitengleich und waschen die Räder vor der Einlagerung. 

Sollte die Reparatur an Ihrem Fahrzeug einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen oder es ist Ihnen nicht möglich ohne Fahrzeug auszukommen, können wir Ihnen für diesen Zeitraum einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung stellen (nach Absprache und Verfügbarkeit). 

Damit Sie jederzeit zuverlässig und vor allem sicher unterwegs sind, benötigt Ihr Auto in regelmäßigen Abständen eine gründliche Wartung. Bei einer solchen Inspektion werden Verschleißteile und Betriebsstoffe ausgetauscht, Bremsen und Elektronik überprüft und eventuelle Gefährdungen frühzeitig erkannt und gebannt. Bei vielen Fahrzeugherstellern ist eine Inspektion außerdem auch Bedingung für die Erhaltung der Hersteller-Garantie. Sollte insbesondere nach dem Kauf nicht darauf geachtet werden, dass das Auto gemäß der Vorgaben gewartet wurde und damit „scheckheftgepflegt“ ist, kann die Hersteller-Garantie erlöschen.